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zur Durchführung vom Veranstalter (Zugvogel Omnibusreisen/A. Böhme) organisierter Tagesfahrten sowie zur Durchführung von Fahrten im Mietomnibusverkehr

1. Der Reisevertrag kommt zustande durch die Rücksendung der unterschriebenen Auftragsbestätigung durch den Kunden. 

2. Die Auftragsbestätigung hat spätestens 2 Wochen nach Ausfertigung mit Unterschrift des Kunden im Unternehmen ZUGVOGEL einzugehen. Nach Ablauf dieser Frist kann für die Durchführung der Fahrt durch uns keine Garantie übernommen werden.

3. Ein Angebot stellt noch keine Auftragsbestätigung dar. Unsere Angebote können wir bis max. 4 Wochen nach Erstellung aufrecht erhalten.

4. Bei allen selbstveranstalteten Fahrten setzen wir eine Mindestbeteiligung von 30 Personen voraus.

5. Soweit nicht anders vereinbart beträgt die max. Teilnehmerzahl pro Bus 49.

6. Bei selbstveranstalteten Tagesfahrten hat die konkrete Personenzahl dem Veranstalter spätestens 2 Werktrage vor Fahrtantritt vorzuliegen.

7. Eine Durchführungsgarantie wird nur für die vom Kunden bestellte Personenzahl übernommen.

8. Bei Nichteinhaltung der Mindestteilnehmerzahl bzw. der bestellten Personenzahl oder auch bei sonstiger Stornierung erheben wir wie folgt Stornierungsgebühren:   

   bis 4 Wochen vor Fahrtantritt     =     10 % des Gesamtreisepreises

   bis 2 Wochen vor Fahrtantritt     =     25 % des Gesamtreisepreises

   bis 1 Woche  vor Fahrtantritt      =     50  % des Gesamtreisepreises

   bis 1 Tag      vor Fahrtantritt       =     75 % des Gesamtreisepreises

   am Abreisetag                             =    100 % des Gesamtreisepreises

Bei Berechnung der Stornierungsgebühren legen wir eine Mindestbeteiligung von 30 Personen zugrunde (bei selbstveranstalteten Tagesfahrten).

Stornierungsgebühren fallen an unabhängig von evtl. zu erbringenden Leistungen durch den Veranstalter an Dritte.

9. Der Reisepreis ist jeweils vor Fahrtantritt zu begleichen. Überweisung oder Barzahlung am Bus sind möglich.

10. Alle Bestellungen, Auftragsbestätigungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Berlin, 25. 06. 2018                                                                 Anke Böhme



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